Wenn ein Paket an einem Wunschablageort verloren geht, müssen Händler in der Regel nicht haften. Das gilt aber nur, wenn die Kundschaft dem Versanddienstleister erlaubt hat, das Paket an diesem Ort abzulegen (Abstellgenehmigung). Ohne diese Erlaubnis bleibt der Händler verantwortlich, bis die Ware der Kundschaft persönlich übergeben wurde.
Wir als Versender können beim Paketdienst die entsprechende Abstellgenehmigung und den Zustellnachweis einfordern.