Am 1. Januar 2019 löst das neue Verpackungsgesetz 2019 (VerpackG) die derzeitige Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Das VerpackG gilt für alle Händler, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen (inkl. Füllmaterial) in Verkehr bringen. Wir als Fulfillmentdienstleister sind gesetzlich nicht in der Lage die Lizenzen für die Händler abzuführen.
In unserer Fulfillment-Statistik beim Dashboard kann man die Anzahl der Aussendungen für den gewünschten Zeitraum abrufen. Bei der Sendungsübersicht ist je Gewichtsklasse das Verpackungsgewicht angegeben, diese Informationen kann man dann für die Mengenmeldung nutzen.
Alle Fulfillment-Kunden sind verpflichtet die LUCID Registrierungsnummer an emoose zu übermitteln.