Könnt ihr auch BIO-Produkte einlagern und versenden?

Ja, wir können auch Produkte BIO-zertifizierte Produkte einlagern und versenden. Du als Händler kannst dich bei einer Zertifizierungsstelle deiner Wahl zertifizieren lassen und uns als Versanddienstlleister angeben. Die Kontrollstelle kommt dann mindestens 1 x im Jahr bei uns vorbei, um das Lager und die ordnungsgemäße Dokumentation der BIO-Produkte zu prüfen. Wir selber sind nicht verpflichtet uns BIO-zertifizieren zu lassen, die Genehmigung der Kontrolle ist ausreichend.

BIO-Produkte unterliegen strengen Vorschriften. Die Kontrollstellen prüfen detailliert den Warenfluss und die Dokumentation. Daher gilt es bei BIO-Produkten folgendes zu beachten:

Hinweise zur Lieferung von BIO-Produkten

  • Es liegt eine aktuell gültige Zertifizierung einer Kontrollstelle vor, diese muss uns ohne Aufforderung einmalig als PDF zugeschickt werden.
  • Es liegt eine aktuell gültige Biobescheinigung des Lieferanten vor, diese muss uns ohne Aufforderung einmalig als PDF zugeschickt werden.
  • Ökologische Erzeugnisse müssen im Sinne des Artikels 31 der Verordnung (EG) 889/2008 so verpackt und verschlossen sein, dass „der Inhalt ohne Manipulation oder Zerstörung der Plombe/des Siegels nicht ausgetauscht werden kann.
  • Bio-Produkte sind eindeutig auf dem Lieferschein oder der Rechnung mit Mindesthaltbarkeitsdatum und ggf. Chargennummer zu kennzeichnen.
  • Namen und/oder die Codenummer der Kontrollbehörde oder Kontrollstelle müssen auf dem Lieferschein bei jedem Produkt stehen.
  • Für die rechtlich korrekte Kennzeichnung der Produkte und der Bezeichnung im Shop ist der Händler verantwortlich.

Durch das Inverkehrbringen bzw. das Anbieten und Bewerben von Bio-Produkten, ohne als Online-Händler selbst bei einer Kontrollstelle zertifiziert zu sein, liegt ein wettbewerbsrechtlicher und abmahngefährdeter Verstoß gegen Artikel 28 der EG-Ökoverordnung vor.

Bei der Anlieferung von BIO-Produkten müssen die Wareneingangsbestimmungen für BIO-Produkte zwingend eingehalten werden. Sollte das nicht der Fall sein, sind wir von den Kontrollstellen gesetzlich verpflichtet den Wareneingang unangekündigt bis zur Aufklärung auf unbestimmte Zeit zu blocken.

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